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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20   

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https://dejure.org/2020,77409
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20 (https://dejure.org/2020,77409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.12.2020 - L 4 KR 29/20 (https://dejure.org/2020,77409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - L 4 KR 29/20 (https://dejure.org/2020,77409)
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  • SG Osnabrück, 23.01.2018 - S 42 KR 182/16

    Erstattung von Kosten einer sog. Fettschürzenresektion eines Versicherten durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Hiergegen hat die Klägerin am 30. August 2018 Klage zum Sozialgericht (SG) Hildesheim eingelegt und u.a. auf das Urteil des SG Osnabrück vom 23. Januar 2018, Az. S 42 KR 182/16, verwiesen.

    Die Frage, ob die Klägerin in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt worden sei oder ob sie an einer Abweichung vom Regelfall gelitten habe, die entstellend gewirkt habe (Verweis auf BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R; SG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2018 - S 42 KR 182/16), könne dahinstehen, da es sich bei der Klinik H. um eine Privatklinik handele und weder ein Notfall noch ein Systemversagen vorgelegen habe.

    Die Klägerin wiederholt und vertieft ihren erstinstanzlichen Vortrag und verweist zur Begründung auf ein Urteil des SG Osnabrück vom 23. Januar 2018 - S 42 KR 182/16.

    Auch aus dem Urteil des SG Osnabrück vom 23. Januar 2018 (S 42 KR 182/16, juris) folgt nichts anderes.

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Die Klinik H. ist unstreitig kein solches Krankenhaus und kann daher Leistungen zulasten der GKV grundsätzlich nur in Notfällen erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R, BSGE 89, 39, 41 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S. 117 f. = juris Rn 15; zur ambulanten Versorgung vgl. § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

    Eine Notfallbehandlung hätte im Übrigen von der Klinik, da diese für die Dauer der Notfallbehandlung in das öffentlich-rechtlich geprägte Sachleistungssystem der GKV einbezogen gewesen wäre, direkt gegenüber der Beklagten abgerechnet werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R, BSGE 89, 39, 41 f. = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S. 118 f. = juris Rn 16).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2017 - L 16 KR 13/17

    Kostenübernahme bei Gewährung einer Operation zur Bauchdeckenstraffung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Ein psychischer Leidensdruck sei jedoch unbeachtlich, denn dieser wäre vorrangig durch Psychiater und/oder Psychologen zu behandeln und rechtfertige keinen operativen Eingriff am gesunden Körper (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Juli 2017 - L 16 KR 13/17).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Liegt - wie hier - kein Notfall vor, kommen Ansprüche nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V mithin nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R, BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 = juris, jeweils Rn 23; zu Ansprüchen des Versicherten gegen den Leistungserbringer, wenn im Nachhinein ein Notfall angenommen wird: BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 114/06 B, juris Rn. 5).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Kopforthesenbehandlung - neue Behandlungsmethode bei bisher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Selbst wenn der Krankheitszustand einer dringenden Behandlung bedürfe, stünden - abgesehen von Notfällen - grundsätzlich nur die vom Leistungskatalog umfassten sowie die unter den Voraussetzungen eines Systemversagens zu gewährenden Leistungen zur Verfügung (Verweis auf BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 6/16 R).
  • LSG Hamburg, 23.08.2018 - L 1 KR 95/17

    Kostenerstattung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Schließlich liege auch kein Systemversagen vor (Verweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 23. August 2018 - L 1 KR 95/17).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Die Frage, ob die Klägerin in ihren Körperfunktionen beeinträchtigt worden sei oder ob sie an einer Abweichung vom Regelfall gelitten habe, die entstellend gewirkt habe (Verweis auf BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R; SG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2018 - S 42 KR 182/16), könne dahinstehen, da es sich bei der Klinik H. um eine Privatklinik handele und weder ein Notfall noch ein Systemversagen vorgelegen habe.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Der hier streitige Leistungsanspruch reiche nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setze daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehöre, welche die KK allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hätten (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - Schädelasymmetrie im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Deshalb besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich nach beiden Alternativen des § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V nur dann, wenn die Voraussetzungen des primären Sachleistungsanspruchs vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, siehe exemplarisch BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 30/15 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 34 Rn. 14 mwN).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 114/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Kostenerstattung in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 29/20
    Liegt - wie hier - kein Notfall vor, kommen Ansprüche nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V mithin nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R, BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 = juris, jeweils Rn 23; zu Ansprüchen des Versicherten gegen den Leistungserbringer, wenn im Nachhinein ein Notfall angenommen wird: BSG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 114/06 B, juris Rn. 5).
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